Wohnmmobilvermietung, Reisemobilvermietung, Wissenswertes

Pick-Up Service

Sie kommen aus Hamburg, Köln, Düsseldorf, Frankfurt, Giessen, Dortmund oder aus anderen Städten Deutschlands und wollen u.a. den günstigeren Saisontarif (Ferienzeit) nutzen, dann empfehlen wir unseren Pick-Up Service.

Ihr Vorteil:

Sie bringen nur noch Ihre persönlichen Sachen mit, verstauen diese und sind schon mit der Abholung auf dem Weg in den Urlaub.

Den nächsten Lebensmittel Markt, wie Aldi, Lidl, Real und Rewe finden Sie in unmittelbarer Nähe

Das gewünschte Fahrzeug wird von uns, nach Absprache, mit Betten, Kissen, Bettwäsche, Handtücher, Badetücher, Geschirrtücher, optional auch mit Geschirr, Töpfen, Campingmöbeln (Euro 25,00) etc. ausgestattet. 

Diesen Service bieten wir Ihnen zu einer einmaligen Pauschale von € 55,00 an.

Ihr Fahrzeug können sie kostenfrei bei uns abstellen. Sie haben Fragen ? Rufen Sie an oder senden Sie uns eine Mail.

Telefon 0271 30315984 auch am Samstag und Sonntag oder per Mail:

info@reisemobile-stolz.de

Bitte Mailadresse kopieren und in Mail eintragen - Spam Schutz

 

Schwere Wohnmobile dürfen weiterhin 100 km/h fahren

Schwere Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen dürfen auf deutschen Autobahnen weiterhin 100 km/h fahren.

Schilder mit spezieller Bedeutung für Wohnmobile

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Zeichen 1048-12

Dieses Zusatzzeichen unter einem Verkehrsschild bedeutet, dass die Weisung des Schildes auch für Wohnmobile über 3,5 Tonnen gilt

Zeichen 277

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Zeichen 253

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Dieses Schild sperrt Straßen für Wohnmobile über 3,5 Tonnen; Wohnmobile bis 3,5 Tonnen dürfen weiterfahren.

 Dieses Schild verbietet Wohnmobilen über 3,5 Tonnen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen (also mit Ausnahme von Motorrädern ohne Beiwagen); Wohnmobile bis 3,5 Tonnen sind von ihm nicht betroffen.

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Zeichen 315

Dieses Schild erlaubt auch Wohnmobilen bis zu 2,8 Tonnen das Gehwegparken.

Unterschiedliche Lichtpflicht am Tag in europäischen !! Ländern.

 

Unsere Empfehlung - das Licht nicht ausschalten. Wenn Sie die Zündung ausschalten, wird auch das Licht ausgeschaltet.

Zur Info:

In vielen Ländern müssen Autofahrer ganzjährig auch tagsüber auf allen Strassen das Abblendlicht einschalten, da ansonsten teilweise hohe Bussgelder drohen.

Sicher Fahren
 

Die Pflicht, Licht am Tag, gilt in folgenden Ländern: Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Litauen, Lettland, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Portugal (auf der Schnellstrasse IP 5), Russland, Schweden, Slowenien, Tschechien und Ungarn. In Italien, Russland und Ungarn ist Abblendlicht am Tag allerdings nur auf Autobahnen und Strassen ausserorts vorgeschrieben.

 In der Slowakei und Bulgarien ist während der Wintermonate die 24- Stunden - Lichtpflicht einzuhalten. Die Schweiz und Frankreich setzt bislang auf Freiwilligkeit; Verstöße gegen die Empfehlung werden daher auch noch nicht geahndet.

In Kroatien herrscht Lichtpflicht vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März des Folgejahres.

So genannte Tagfahrleuchten dürfen in den skandinavischen Ländern, Frankreich, Italien und der Schweiz verwendet werden. Für die anderen Länder mit Lichtpflicht sind hierzu bislang keine ausdrücklichen Regelungen bekannt.

Sicherheitshalber sollte dort immer mit Abblendlicht gefahren werden.

Quelle: ADAC